Anlässlich der Vorlage des Zwischenergebnisses zum SWIFT-Abkommen erklären die zuständigen Berichterstatter für Datenschutz der SPD-Bundestagsfraktion im Innenausschuss Gerold Reichenbach und im Europaausschuss Eva Högl:
Die SPD-Bundestagsfraktion hat weiterhin erhebliche Bedenken, was den Verhandlungsvorgang sowohl formell als auch inhaltlich betrifft.
Wir fordern die Bundesregierung auf, keinesfalls zugunsten eines schnellen Verhandlungsergebnisses beim SWIFT-Abkommen auf Rechtsstandards zu verzichten. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert, dass Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung geeignet, erforderlich und angemessen sein müssen und die Bürgerrechte nicht außer Acht gelassen werden dürfen.
Zwei Wochen nach der Ablehnung des Europäischen Parlaments setzten wir am Mittwoch die Bundesregierung mit unseren mündlichen Fragen zu ihren Versäumnissen beim Thema SWIFT und ihrer weiteren Planung unter Druck.
Mit drei weiteren Kollegen aus den Arbeitsgruppen Europa und Inneres zwangen wir das Bundesinnenministerium, endlich Stellung zu beziehen. Unsere Fragen richteten sich insbesondere auf die notwendige Beteiligung von Europaparlament und Bundestag beim neu zu verhandelnden Abkommen sowie bessere datenschutzrechtliche Regelungen für die Bürgerinnen und Bürger in Europa.
Sieg für die Bürgerrechte in Europa: Mit großer Mehrheit hat das Europäische Parlament heute das SWIFT-Abkommen abgelehnt. Damit ist das bereits vom EU-Ministerrat und den USA unterzeichnete Abkommen ungültig - eine krachenden Ohrfeige für die schwarz-gelbe Bundesregierung, die das vorläufige Inkrafttreten des Abkommens mit ihrer Enthaltung erst möglich gemacht hatte.
Eine gemeinsame Linie der Regierung suchte man auch bei diesem Thema wieder einmal vergeblich. Erneut präsentierten sich Bundesinnenminister de Mazière und Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger völlig orientierungslos beim Thema Datenschutz. Eine weitere Etappe auf der schwarz-gelben Irrfahrt!
Mit Blick auf die EU 2020-Strategie, die in den kommenden Wochen von der Europäischen Kommission vorgeschlagen werden soll, diskutierte ich in der letzten Woche beim SPE-Netzwerk “Soziales Europa” mit Abgeordneten aus dem Europäischen Parlament und Vertreterinnen und Vertretern der Sozialdemokratischen Partei Europas über eine stärkere soziale Ausrichtung auf europäischer Ebene.
Der Bundesminister des Inneren hätte das SWIFT-Abkommen zur Weitergabe von europäischen Bankdaten an die USA stoppen können, wenn er sich heute im Rat für Justiz und Inneres nicht enthalten, sondern dagegen gestimmt hätte. Trotz der Bedenken sowohl von Datenschützern als auch der Kreditwirtschaft und der Aufforderung des Europäischen Parlaments, die Beratungen erst nach Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon fortzusetzen, ermöglicht die Bundesregierung mit ihrer Enthaltung die Verabschiedung des Abkommens. (weiterlesen…)
ALTER - Wer darf wählen?
Ca. 375 Millionen Unionsbürger und -bürgerinnen, die am Wahltag 18 Jahre alt sind, sind in Europa wahlberechtigt und dürfen wählen. 2004 beteiligten sich europaweit rund 45 Prozent der Wahlberechtigten. In Deutschland dürfen ca. 64 Mio. Menschen ihre Stimme abgeben.
ERST- UND JUNGWÄHLER - Wie viele dürfen zum ersten Mal?
In Deutschland dürfen ca. 4,6 Mio. Erstwähler/-innen an die Urne. Leider existiert gerade bei Jungwählern eine Verdrossenheit bei der Wahl zum EU-Parlament. Estland versucht bereits seit 2005 mit der Online-Stimmabgabe, junge Menschen zu motivieren. (weiterlesen…)