Meine Rede im Deutschen Bundestag vom 20. Oktober 2011:
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 zur Bekämpfung des Menschenhandels
Sehr geehrte Frau Präsidentin / sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Menschenhandel ist eine der schwersten Straftaten weltweit. Erniedrigung, Bedrohung, sexuelle Ausbeutung, Misshandlung – die Opfer unterliegen schwerwiegenden Verletzungen der Menschenrechte. Menschenhandel ist daher nichts anderes als eine moderne Form der Sklaverei.
Der Menschenhandel kann verschiedene Formen annehmen wie Zwangsprostitution, illegaler Organhandel oder Zwangsarbeit bzw. wirtschaftliche Ausbeutung. Er zielt jedoch immer auf die Ausbeutung von Menschen ab und ist für die Täter und Täterinnen ein äußerst lukratives Geschäft.
Durch die Globalisierung hat dieses kriminelle Geschäft in den letzten Jahren eine neue Dimension erhalten. Der Menschenhandel gehört mittlerweile zu den am stärksten globalisierten kriminellen Märkten und findet oftmals grenzüberschreitend statt. Da nicht nur die Herkunftsländer betroffen sind, sondern ebenso die Transit- und Zielländer betrifft der Menschenhandel uns alle – in Europa, in Afrika und in anderen Teilen der Welt.









