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Neues Scheidungsrecht in Europa

Etwa eine Million Ehen werden pro Jahr EU-weit geschieden, jede achte betrifft Partner/-innen unterschiedlicher Nationalität oder Eheleute, die im EU-Ausland wohnen, die meisten davon in Deutschland.

14 Staaten, darunter Deutschland, haben eine Initiative gestartet, die Regelungen für Scheidungen bi-nationaler Ehen zu vereinheitlichen.  Nach diesem Vorschlag soll es Eheleuten erlaubt sein, den Gerichtsstand für ein mögliches Scheidungsverfahren gemeinsam festzulegen. Kommt keine Einigung zustande, soll das Gericht nach festgelegten Regeln den Gerichtsstand bestimmen. Dabei wird das Recht des gemeinsamen Wohnsitzes den Vorrang erhalten. So werden Ehepaaren künftig Streitigkeiten über den Gerichtsstand im Scheidungsfall erspart und ein „Wettlauf” der Ehepartner in das für sie jeweils vorteilhaftere Rechtssystem verhindert.

Als Berichterstatterin für das europäische Scheidungsrecht sowohl im Rechts- als auch im Europaausschuss des Bundestages begrüße ich diese Initiative ganz ausdrücklich.

Neu in Europa ist das Verfahren:

Anfang Juni genehmigten die Justizminister/-innen Europas die sog. verstärkte Zusammenarbeit  im Scheidungsrecht  und das Europäische Parlament hat zugestimmt. Damit ist der Weg frei für ein Verfahren, bei dem sich Staaten in der EU zusammenschließen können, um gemeinsame Regelungen einzuführen, ohne dass sich andere Staaten, die dies nicht wollen, daran beteiligen müssen.

Ich begrüße dieses Verfahren, da so abgestufte Wege zur europäischen Integration ausprobiert werden können. Andere Staaten können sich jederzeit anschließen. Der Zwang zu der in der Vergangenheit manchmal lähmenden Notwendigkeit, Einvernehmen oder Mehrheiten erzielen zu müssen, entfällt auf diesem Wege.

Ein gutes Beispiel für Fortschritt in Europa!

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