
Das Bundesverfassungsgericht hat heute in einer richtungsweisenden Entscheidung die Bemessung staatlicher Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums auf eine neue Grundlage gestellt. Abstrakte mathematische Formeln reichen nicht aus, um Bedürfnisse nach einem menschenwürdigen Leben zu erfassen.
Der Staat ist hier in besonderer Weise in der Pflicht, auch ethische und soziale Maßstäbe zu berücksichtigen. Spätestens zum 1. Januar 2011 müssen insbesondere die Leistungen für Kinder neu berechnet werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass Kinder eigene, besondere Bedürfnisse, insbesondere im Bereich Bildung und Erziehung haben.
Mit diesem Urteil, das die Fürsorgepflicht des Sozialstaats ausdrücklich betont, ist die Verantwortungslosigkeit der schwarz-gelben Steuersenkungspläne erneut dokumentiert worden. Nur ein ausreichend finanzierter Staat kann seine schwächsten Mitglieder angemessen unterstützen und fördern. Das gebieten die Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip.
Gleichzeitig wird klar, dass wir jetzt endlich flächendeckende Mindestlöhne brauchen, die ein angemessenes Einkommen garantieren und hoch genug sind, um die Aufnahme annehmbarer Arbeit zu erlauben. Niedriglöhne, Mini-Jobs und prekäre Beschäftigungsverhältnisse sind nicht die Antwort.
Grundsätzlich gilt: Das Arbeitslosengeld II muss so bemessen sein, dass es nicht nur satt macht und warm hält. Auch Arbeitslose und deren Kinder haben Anrecht auf ein würdiges Leben und die aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.
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